Maschinenhandel Dirk Röser, Inhaber Dirk Röser, Kieselkaul 2, 56826 Lutzerath (nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“).
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Land- und Forstmaschinen, Anbaugeräten, Zubehör und Ersatzteilen, die zwischen uns und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(1) Die Darstellung der Maschinen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Ein Bestellvorgang über die Website ist nicht eingerichtet; es gibt weder Warenkorb noch Bestellschaltfläche.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Zweigstelle ab. Wir nehmen dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Verkaufsbestätigung in Textform (E-Mail genügt), durch Übergabe der Maschine oder durch Anforderung einer Anzahlung an. Erst damit kommt der Kaufvertrag zustande.
(3) Alle Maschinen werden nur so lange angeboten, wie der Vorrat reicht. Da wir überwiegend Einzelstücke handeln, kann eine bereits angefragte Maschine zwischenzeitlich anderweitig verkauft sein. Kommt der Vertrag deshalb nicht zustande, informieren wir den Kunden unverzüglich; bereits erbrachte Zahlungen erstatten wir unverzüglich vollständig zurück.
(4) Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Wir senden dem Kunden die Vertragsdaten und diese AGB mit der Auftragsbestätigung in Textform zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Alle auf dieser Website und in unseren Angeboten genannten Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Die Preise verstehen sich ab unserer Zweigstelle 56766 Auderath, also ohne Lieferung, Verladung, Montage, Inbetriebnahme oder Einweisung. Diese Leistungen bieten wir gegen gesonderte Vergütung an; die Kosten teilen wir vor Vertragsschluss verbindlich mit.
(3) Etwaige Versand-, Transport- und Speditionskosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert und in ihrer konkreten Höhe genannt und im Angebot ausgewiesen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schulden wir keine Lieferung.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, akzeptieren wir Barzahlung bei Abholung sowie Überweisung (Vorkasse). Welche Zahlungsarten im Einzelfall zur Verfügung stehen, teilen wir im Angebot mit.
(2) Bei Vereinbarung von Vorkasse ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei Abholung ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe vollständig zu zahlen.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder wenn sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserem Anspruch stehen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
(1) Der Regelfall ist die Abholung durch den Kunden in unserer Zweigstelle Am Seitert 7, 56766 Auderath, nach Terminvereinbarung.
(2) Ist eine Lieferung vereinbart, erfolgt sie an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Wird die Maschine durch den Kunden abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und verkehrssichere Ladungssicherung selbst verantwortlich.
(4) Bei Versendung an einen Verbraucher geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Maschine an den Verbraucher über, auch wenn wir versenden. Bei Versendung an einen Unternehmer geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Aufwands zu verlangen, insbesondere angemessene Standkosten für die Einlagerung.
(1) Die gelieferte Maschine bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.
(3) Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung ist ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.
(1) Wir handeln ganz überwiegend mit gebrauchten Land- und Forstmaschinen. Gebrauchte Maschinen weisen alters-, gebrauchs- und witterungsbedingte Spuren auf — insbesondere Lackabplatzer, Kratzer, Rost, Verschleiß an Verschleißteilen (z. B. Messer, Ketten, Reifen, Lager, Hydraulikschläuche) sowie Betriebsstunden. Derartige Erscheinungen sind keine Mängel, sondern vertragsgemäße Beschaffenheit.
(2) Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die Angaben in unserem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung sowie das Ergebnis einer vom Kunden durchgeführten Besichtigung. Wir empfehlen jedem Kunden ausdrücklich, die Maschine vor dem Kauf vor Ort zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden und technischen Daten geben wir nach bestem Wissen auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen und der Angaben von Vorbesitzern weiter. Eine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet ist.
(4) Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, umfasst der Kauf keine Zulassung, keine Betriebserlaubnis, kein TÜV-Gutachten und keine CE-Neuzertifizierung.
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Neue Maschinen: Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung.
Beim Kauf gebrauchter Maschinen durch einen Verbraucher wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung der Maschine verkürzt.
Wir setzen Sie hiermit ausdrücklich und gesondert davon in Kenntnis, dass es sich um eine gebrauchte Sache handelt und dass die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren dadurch auf ein Jahr verkürzt wird. Diese Verkürzung wird nur wirksam, wenn Sie ihr vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ausdrücklich und gesondert zustimmen (§ 476 Abs. 2 BGB). Wir holen diese Zustimmung deshalb in jedem Einzelfall vor Vertragsschluss gesondert ein. Erteilen Sie sie nicht, bleibt es bei der gesetzlichen Frist von zwei Jahren.
Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Ansprüche aus einer von uns übernommenen Garantie.
(4) Gebrauchte Maschinen gegenüber Unternehmern: Beim Verkauf gebrauchter Maschinen an Unternehmer ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Ausgenommen vom Ausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, Ansprüche aus einer übernommenen Garantie sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Untersuchungs- und Rügepflicht (nur Unternehmer): Unternehmer haben die Maschine unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Maschine als genehmigt (§ 377 HGB).
(6) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir zunächst Nacherfüllung. Verbraucher haben die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung; da es sich fast ausnahmslos um Einzelstücke handelt, ist eine Nachlieferung in aller Regel unmöglich, sodass an ihre Stelle die Nachbesserung tritt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(7) Eine Garantie im Rechtssinne besteht nur, soweit sie von uns ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ferner bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Land- und Forstmaschinen sind Arbeitsgeräte mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß, entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers und unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu betreiben.
(2) Vor der ersten Inbetriebnahme hat der Kunde die Maschine auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Für Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch, unterlassener Wartung, eigenmächtigen Umbauten oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung beruhen, haften wir nicht.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die im Rahmen eines persönlichen Besuchs in unserer Zweigstelle geschlossen werden, da es sich hierbei nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die OS-Plattform der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erläutert unsere Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Dieser Absatz gilt nicht gegenüber Verbrauchern.